Außergerichtliche Einigung und Verbraucherinsolvenz
Wenden Sie sich an kommunale, kirchliche oder anerkannte Beratungsstellen. Sie unterstützen beim Schuldenbereinigungsplan, prüfen Inkassokosten und stellen Bescheinigungen für das P‑Konto aus – oft kostenfrei oder stark gefördert.
Außergerichtliche Einigung und Verbraucherinsolvenz
Nach dem gescheiterten Einigungsversuch folgen Antrag, Eröffnungsverfahren, Abtretung des pfändbaren Einkommens und Wohlverhaltensphase. Die Restschuldbefreiung ist in der Regel nach drei Jahren möglich, sofern Vorgaben erfüllt sind.